Aufenthaltsmeldung (prijava boravka)
Ein Ausländer, der sich bis zu 90 Tage in Montenegro aufhält oder ein D-Visum besitzt, muss den Aufenthalt am Aufenthaltsort melden. Wenn Sie einen Unterkunftsanbieter nutzen, meldet er Sie an. Ein Ausländer, der sich nicht an- oder abmeldet, muss ein Bußgeld von 60 bis 600 EUR zahlen.
Wer sich melden muss
Die Regel gilt für jeden Ausländer, der sich bis zu 90 Tage aufhält (mit oder ohne Visum), und für Inhaber eines D-Visums. Staatsangehörige von EU-Ländern müssen sich bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten nicht melden.
Inhaber eines befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels melden sich nur, wenn sie sich länger als 3 Tage an einem anderen Ort in Montenegro aufhalten.
Fristen
- Hotel oder anderer Unterkunftsanbieter: Der Anbieter meldet Sie innerhalb von 12 Stunden nach der Ankunft bei der Polizei. Sie müssen dem Anbieter Ihre persönlichen Daten und die Daten Ihres Reisedokuments geben.
- Ein Unternehmen, ein Unternehmer oder eine Person, die Sie besuchen, nimmt Sie für mehr als 12 Stunden auf: Dieser Gastgeber meldet Sie innerhalb von 12 Stunden nach der Ankunft bei der Polizei.
- Sie nutzen keinen Unterkunftsanbieter: Sie melden sich selbst innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft am Aufenthaltsort bei der Polizei.
- Sie ziehen an einen anderen Ort in Montenegro für mehr als 24 Stunden: Melden Sie sich am neuen Ort innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft dort an.
Wo Sie sich melden
Bei der Polizei (Uprava policije) an Ihrem Aufenthaltsort. Das offizielle Formular verlangt die Daten Ihres Reisedokuments und die Adresse Ihrer Unterkunft.
Wenn Sie sich als Tourist aufhalten und keinen Unterkunftsanbieter nutzen, können Sie sich über die örtliche Tourismusorganisation (turistička organizacija) melden, oder über die zuständige örtliche Verwaltungsbehörde, falls es keine Tourismusorganisation gibt. Das ist kostenlos. Die Tourismusorganisation oder die Behörde leitet die Meldung innerhalb von 12 Stunden nach Erhalt elektronisch an die Polizei weiter.
Kurtaxe
Jede Gemeinde führt ihre eigene Kurtaxe (boravišna taksa) durch eine eigene Verordnung ein und legt den Betrag zwischen EUR 0,10 und EUR 1,00 fest. Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts. 12- bis 18-Jährige zahlen die um 50 % ermäßigte Taxe.
Der Unterkunftsanbieter erhebt die Taxe zusammen mit dem Entgelt für die Unterkunft und weist sie auf der Rechnung gesondert aus.
Abmeldung
Melden Sie sich innerhalb der 24 Stunden vor der Abreise vom Aufenthaltsort bei der Polizei ab. Sie müssen sich nicht abmelden, wenn Sie nach Ablauf des in Ihrer Meldung eingetragenen Aufenthaltszeitraums abreisen.
Wenn die Meldung nicht angibt, wie lange Sie bleiben, und Sie sich nicht abmelden, gilt sie 6 Monate. Für einen Ausländer, der sich bis zu 90 Tage aufhält, gilt sie bis zum Ende dieses Aufenthalts.
Bußgelder
| Wer | Bußgeld |
|---|---|
| Ausländer, der sich nicht an- oder abgemeldet hat | EUR 60 – 600 |
| Privatperson, die Unterkunft anbietet | EUR 150 – 500 |
| Unternehmer, der Unterkunft anbietet | EUR 300 – 1.500 |
| Unternehmen, das Unterkunft anbietet | EUR 500 – 3.000 |
Wenn Sie einen Unterkunftsanbieter nutzen, ist die Meldepflicht Sache des Anbieters. Wenn Sie keinen nutzen, müssen Sie sich selbst melden.
Quellen
- Zakon o strancimagov.me · Sl. list CG 12/18, 3/19, 86/22, 77/24, 3/26, 33/26
- Pravilnik o obrascu prijave i odjave boravka strancagov.me · Sl. list CG 54/18
- Obrazac prijave i odjave boravka za strance (obrazac 1)gov.me
- Obrazac prijave i odjave boravka za davaoce smještaja (obrazac 2)gov.me
- Zakon o boravišnoj taksigov.me · Sl. list RCG 11/04, 13/04; Sl. list CG 48/15